Frage:

Ich möchte gern wissen, warum Pfefferspray in Deutschland verboten ist?

Antwort:

Ist Pfefferspray illegal oder nicht. Diese Frage erreicht uns regelmäßig von Interessierten, die ein Pfefferspray kaufen möchten, aber bezüglich der Rechtslage verunsichert sind. Damit ein Pfefferspray in Deutschland frei und legal verkauft und mitgeführt werden darf, muss es die folgenden zwei Kriterien erfüllen:

Kennzeichnung als Tierabwehrspray

Wichtig ist, dass das Pfefferspray als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind. So auch unser stopnow pepperdefender, wie in der Abbildung oben zu sehen ist. Für die Kennzeichnung gibt es keine einheitliche Formvorschriften. Es muss also nicht exakt das Wort “Tierabwehrspray” auf der Spraydose stehen, andere eindeutige Bezeichnungen sind auch zulässig. Durch diese Kennzeichnung unterliegen die Sprays nicht dem deutschen Waffengesetz. Pfeffersprays bzw. Abwehrsprays mit der Kennzeichnung “Tierabwehrspray” dürfen in Deutschland also von jedem sogar ohne Altersbeschränkung erworben, besessen und auch geführt werden.

Fehlt dieser Aufdruck, fällt das Pfefferspray in Deutschland unter das Waffengesetz und du darfst es dann nur noch mit einer behördlichen Genehmigung (Waffenschein) mitführen. Ohne diese Erlaubnis ist das Mitführen eines nicht gekennzeichneten Pfeffersprays illegal.

Unser stopnow Pfefferpray ist selbstverständlich als Tierabwehrspray gekennzeichnet und darf somit völlig legal erworben und mitgeführt werden!
Ein weiteres entscheidendes Kriterium für das Mitführen eines Pfeffersprays ist der

Bereithaltegrund

Unter Bereithaltegrund versteht man den Zweck, weshalb du das Pfefferspray mit dir führst. Im Gegensatz zu anderen Ländern dürfen Privatpersonen in Deutschland ein Pfefferspray nicht mit sich führen, um dieses gegen menschliche Angreifer einzusetzen. Der Bereithaltegrund muss die Abwehr von aggressiven Tieren sein.

Wenn du also einmal in eine behördliche Kontrolle kommst und gefragt wirst, warum duein Pfefferspray dabei hast, sollte deine Antwort immer im Zusammenhang mit Tierabwehr stehen.

Setzt du das Pfefferspray in einer Notwehrsituation gegen Menschen ein, muss dieser Einsatz gerechtfertigt sein. Zum Beispiel wenn dir kein anderes geeignetes Mittel zur Notwehr oder Nothilfe zur Verfügung steht oder offensichtlich niemand in der Nähe, der auf Hilferufe reagiert. Fehlt dieser Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung juristische Konsequenzen nach sich ziehen!

§ 32 (StGB) Strafgesetzbuch

[1] Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
[2] Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Ein als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray darf also prinzipiell nur zur Tierabwehr eingesetzt und mitgeführt werden. Die Verwendung gegen Menschen ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wie Notwehr oder Nothilfe zulässig.

Bitte bedenke aber, dass meine Ausführungen hier nur in Deutschland gelten. Wenn du in andere Länder reist und dein Pfefferspray dabei mitnehmen möchtest, solltest du dich vor der Reise über die Rechtslage in deinem Urlaubsland informieren.