Pfefferspray gegen Einbrecher nutzen

In Deutschland ist der Besitz von Pfefferspray nur unter einer Voraussetzung legal: Es muss eine Kennzeichnung als Tierabwehrspray haben. Fehlt diese Kennzeichnung, dann fällt das Spray unter das Waffenschutzgesetz und ist verboten. Das Pfefferspray darf also nur zur Verteidigung gegen angreifende Tiere genutzt werden. Gegen Menschen sollten Sie es keinesfalls richten. Aber was passiert bei einem Einbruch? Darf ich mich mit Pfefferspray gegen Einbrecher wehren?

Ein Beispiel: Einbrecher im eigenen Haus

Sie wachen in der Nacht auf und bemerken Geräusche im Haus. Ein Einbrecher hat sich Zutritt verschafft. In Ihrer Kommode liegt ein Pfefferspray zur Tierabwehr und Sie entscheiden, sich damit gegen den Einbrecher zu verteidigen. Doch Sie dürfen sich in dieser Situation nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen mit diesem Pfefferspray gegen den Einbrecher zur Wehr setzen. Es ist nur dann straffrei, wenn Sie sich in einer akuten Bedrohungssituation befinden.

Situation 1: Akute Bedrohung

Der Einbrecher wird von Ihnen erwischt und greift Sie an. Sie „dürfen“ das Pfefferspray einsetzen, wenn Ihr Leben, Ihr Eigentum oder Ihre körperliche Unversehrtheit akut bedroht ist. In diesem Fall droht Ihnen in der Regel keine Anzeige gegen Waffenmissbrauch.

Situation 2: Täter festhalten

Setzen Sie das Pfefferspray aber beispielsweise in einer Verfolgungsjagd ein, um den Täter zu stellen oder festzuhalten, bis die Polizei kommt, dann müssen Sie mit einer Strafanzeige rechnen.

Einbruchsopfer können mit Pfefferspray selbst zum Täter werden

Wenn Sie sich mit Pfefferspray gegen einen Einbrecher wehren, müssen Sie damit rechnen, selbst als Täter angeklagt zu werden. Denn der Einsatz des Sprays ist – so wie es auf der Verpackung deklariert wird- nur als Abwehr gegen einen Angriff von Tieren beispielsweise beim Joggen oder Wandern erlaubt.

Sollten Sie es gegen einen Menschen richten, wird es in der Regel zunächst zu einer Anklage kommen. Wenn Sie das Pfefferspray gegen den Einbrecher angewendet haben, müssen Sie nachweisen, dass es Notwehr war. Schließlich können Sie dem Einbrecher mit dem Pfefferspray erhebliche Verletzungen zufügen – und das ist nur in Ausnahmesituationen wie einer akuten Bedrohungslage erlaubt.

Darf ich Pfefferspray anwenden, wenn jemand anderes in Gefahr ist?

Nehmen wir an, Sie hören aus dem Nachbarhaus plötzlich Schreie in der Nacht. Sie haben einen Schlüssel, weil Sie dort ab und an die Blumen gießen, treten ein und sehen, wie Ihr Nachbar von einem Einbrecher bedroht wird. In diesem Fall würde der Einsatz des Pfeffersprays gegen den Einbrecher als Nothilfehandlung gewertet werden, die rechtlich ebenso geschützt ist wie Notwehr.

Grundsätzlich gilt: Der Einsatz eines Pfeffersprays gegen einen Menschen sollte immer das letzte Mittel sein.