Frage:
Ich möchte gern wissen, warum Pfefferspray in Deutschland verboten ist?
Antwort:
Ist Pfefferspray illegal oder nicht. Diese Frage erreicht uns regelmäßig von Interessierten, die ein Pfefferspray kaufen möchten, aber bezüglich der Rechtslage verunsichert sind. Damit ein Pfefferspray in Deutschland frei und legal verkauft und mitgeführt werden darf, muss es die folgenden zwei Kriterien erfüllen:
Kennzeichnung als Tierabwehrspray
Wichtig ist, dass das Pfefferspray als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind. So auch unser stopnow pepperdefender, wie in der Abbildung oben zu sehen ist. Für die Kennzeichnung gibt es keine einheitliche Formvorschriften. Es muss also nicht exakt das Wort “Tierabwehrspray” auf der Spraydose stehen, andere eindeutige Bezeichnungen sind auch zulässig. Durch diese Kennzeichnung unterliegen die Sprays nicht dem deutschen Waffengesetz. Pfeffersprays bzw. Abwehrsprays mit der Kennzeichnung “Tierabwehrspray” dürfen in Deutschland also von jedem sogar ohne Altersbeschränkung erworben, besessen und auch geführt werden.
Fehlt dieser Aufdruck, fällt das Pfefferspray in Deutschland unter das Waffengesetz und du darfst es dann nur noch mit einer behördlichen Genehmigung (Waffenschein) mitführen. Ohne diese Erlaubnis ist das Mitführen eines nicht gekennzeichneten Pfeffersprays illegal.
Bereithaltegrund
Unter Bereithaltegrund versteht man den Zweck, weshalb du das Pfefferspray mit dir führst. Im Gegensatz zu anderen Ländern dürfen Privatpersonen in Deutschland ein Pfefferspray nicht mit sich führen, um dieses gegen menschliche Angreifer einzusetzen. Der Bereithaltegrund muss die Abwehr von aggressiven Tieren sein.
Setzt du das Pfefferspray in einer Notwehrsituation gegen Menschen ein, muss dieser Einsatz gerechtfertigt sein. Zum Beispiel wenn dir kein anderes geeignetes Mittel zur Notwehr oder Nothilfe zur Verfügung steht oder offensichtlich niemand in der Nähe, der auf Hilferufe reagiert. Fehlt dieser Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung juristische Konsequenzen nach sich ziehen!
§ 32 (StGB) Strafgesetzbuch
[1] Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
[2] Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Bitte bedenke aber, dass meine Ausführungen hier nur in Deutschland gelten. Wenn du in andere Länder reist und dein Pfefferspray dabei mitnehmen möchtest, solltest du dich vor der Reise über die Rechtslage in deinem Urlaubsland informieren.
Neueste Kommentare