Frage:

Hallo! Ich bin 12 Jahre alt und werde seit Monaten im Bus ununterbrochen beobachtet. Ich hab Angst, dass der mich mal verfolgt. Deshalb möchte ich mal wissen, ob ich gegen meinen Stalker Pfefferspray verwenden kann.

Antwort:

Solange du von einer Person nur beobachtet wirst, ist der Einsatz des Sprays gegen diese nicht gerechtfertigt. Tust du es trotzdem, drohen dir (bzw. deinen Eltern) womöglich viel Ärger und juristische Konsequenzen wegen Körperverletzung. Ich rate daher dringend davon ab, das Pfefferspray z. B. in einer Paniksituation einzusetzen.

Pfefferspray ist in Deutschland nur zur Tierabwehr zugelassen. Die Anwendung gegen Menschen ist nur im Falle von Notwehr (z. B. bei einem tätlichen Angriff, Überfall etc.) möglich. So weit muss es aber nicht kommen. Melde doch, dass Du ständig beobachtet wirst, erzähle das deinen Eltern, Lehrern und Freunden. Ist der Stalker wesentlich älter als du, also ein Erwachsener, könnte bei vorliegendem entsprechenden Verdacht auch schon mal die Polizei aktiv werden.

Wenn der Beobachter aber im gleichen Alter wie du ist, besteht auch immer noch die Möglichkeit, dass er nur zu schüchtern ist, um dich anzusprechen.

Ein Stalker ist zwar unangenehm und kann einem echt das Leben schwer machen, aber solange es „nur“ beim Gucken bleibt und er dir gegenüber nicht handgreiflich wird, solltest du dein Pfefferspray in der Tasche lassen.