Immer wieder werden wir gefragt, ob bzw. wann es denn legitim sei, unser Pfefferspray nicht „nur“ gegen Tiere, sondern auch gegen Menschen einzusetzen. Immerhin unsere Sprays deshalb frei verkäuflich, weil ein Zusatz auf der Verpackung sie klar zur Tierabwehr kennzeichnet. Dass die jeweilige Rechtsprechung jedoch auch immer zu einem Großteil von den Umständen abhängt, zeigt ein aktuelles Beispiel einer unserer Kundinnen. Aus Gründen des Personenschutzes und der Anonymität verzichten wir hier verständlicherweise auf die Namensnennung.
Unsere Kundin lebte schon seit Längerem in Scheidung. Aufgrund diverser Vorfälle in der Vergangenheit wurde gegen ihren Ex-Partner eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese besagte, dass er sich ihr nicht auf mehr als 50 Meter nähern durfte.
Eines Nachts ignorierte der Mann jedoch die gerichtliche Anordnung, drang in ihr Haus ein und begann, zu randalieren. Die Frau, die bei der Konfrontation aufs Äußerste verbal bedroht wurde, stellte sich sogleich schützend vor ihre drei Kinder, die ebenfalls anwesend waren. Aus purer Angst griff sie zu unserem Pfefferspray und setzte dieses in einer vergleichsweise großen Menge ein, so dass ihr Ex-Mann gestoppt wurde und über einen Zeitraum von vier Tagen im Krankenhaus behandelt werden musste. Sie handelte in purer Panik. Im Normalfall hätte auch die Verwendung einer deutlich geringeren Menge absolut ausgereicht, um einen Angreifer zu stoppen.
Der Fall wurde selbstverständlich polizeilich aufgenommen und genauer untersucht. Das Ermittlungsverfahren wurde schnell nach einer Woche eingestellt. Es galt als erwiesen, dass die Frau, auch und gerade zum Schutz ihrer Kinder aus purer Notwehr und absolut angemessen gehandelt hatte. Auch aufgrund der Tatsache, dass ihr Ex-Mann schon beim Eindringen in das Haus bewies, dass er vor bloßer Gewalt keinesfalls zurückschreckte, war die Sachlage klar.
Fazit: Für Pfefferspray, das NICHT zur Tierabwehr benötigt ist, benötigen Sie einen Waffenschein. Der Vorfall unserer Kundin zeigt jedoch, dass es im Einzelfall durchaus legal ist, sich auch mit einem Spray zur Tierabwehr zu verteidigen. Maßgeblich ist hier immer die Sachlage und die Angemessenheit der Handlung. Ein Pfefferspray kann (und darf) unter Umständen bei einem Gewaltdelikt sogar Leben retten. Für weitere Informationen zum richtigen Einsatz empfehlen wir den Pfefferspray Ratgeber, dort erfahren Sie außerdem, wie unser Stopnow-Pfefferspray im Test abschneidet!
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