Pfefferspray ist ein wirksames Mittel, um angreifende Hunde abzuwehren. Immer wieder liest man von Beißattacken und wie schwer mancher Mitbürger dabei verletzt wurde.

Auch die verschiedenen Hundeverordnungen, landläufig „Kampfhundeparagraph“ oder „Kampfhundeverordnung“ genannt, bringen nur vor der Hand etwas. Zu grob ist das Raster, nach dem Hunde als gefährlich eingestuft werden oder als ungefährlich gelten. So gibt es mannigfaltige Beispiele von ganz liebenswürdigen sogenannten Kampfhunden, die keiner Fliege etwas zuleide tun würden; während es auf der anderen Seite Berichte von beißwütigen mittelgroßen Promenadenmischungen oder des „Teutschen“ liebsten Hundes, des Schäferhundes, gibt.

So ist es nachvollziehbar, daß im Handel beispielsweise leicht anzuwendende Pfeffersprays angeboten werden, mit denen man sich, bei richtiger Anwendung, gegen solche Hundeattacken und Beißangriffe schützen kann.

Pfefferspray

Es wird immer wieder darüber diskutiert, ob Pfefferspray überhaupt erlaubt ist oder nicht. Außerdem fragen sich viele, wer Pfefferspray kaufen darf und ob man es einfach so ohne Waffenschein mit sich führen darf.

Hier beantworte ich alle Fragen zum Pfefferspray.

Ist Pfefferspray erlaubt?

Das im Fach- oder guten Versandhandel frei verkäufliche Pfefferspray darf ohne weiteres verkauft werden. Aber bitte achten Sie darauf, daß es eindeutig als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Pfeffersprays sind für Privatpersonen ausschließlich zur Abwehr von aggressiven Tieren erlaubt.

Ab welchem Alter darf man Pfefferspray kaufen?

Pfefferspray ist ein hochwirksames Abwehrmittel. Jedoch ist es in der Handhabung so sicher und nach Ansicht des Gesetzgebers auch so ungefährlich, daß es ohne Altersbeschränkung gekauft werden darf. Es ist somit an jedermann frei verkäuflich. Auch hier gilt wieder, dass das Spray eindeutig als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist.

Darf man Pfefferspray mit sich führen?

Ein Abwehrspray auf Pfefferbasis darf frei erworben, mitgeführt und gegen angreifende Tiere eingesetzt werden. Der Einsatz sollte jedoch nicht unbedarft erfolgen und es muß sichergestellt sein, daß nicht etwa auch Hundeführer oder Passanten von dem Spray getroffen werden.

Bei Versammlungen und öffentlichen Veranstaltungen gelten besondere Regeln. Hier kann das Mitführen von Pfefferspray als unerlaubt gelten.

Darf man Pfefferspray auch gegen Menschen einsetzen?

Bei Pfefferspray handelt es sich um ein Tierabwehrspray. Man darf Pfefferspray nicht vorsätzlich gegen Menschen einsetzen.

Gerät man in eine Notsituation, die Notwehr rechtfertigt, ist jedes probate Mittel erlaubt, um seinen Lein und sein Leben zu schützen. In einem solchen Fall kann Pfefferspray natürlich auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Man sollte jedoch bedenken, daß man in Sekundenbruchteilen eine Entscheidung fällt, die hinterher über Monate, wenn nicht gar Jahre von den Strafverfolgungsbehörden geprüft und hinterfragt werden kann.

Ob es sich in jedem einzelnen Fall nun wirklich um eine Notwehrsituation handelt, wird wahrscheinlich ein Richter entscheiden, und da kann man leicht schlechte Karten haben.

Deshalb der Rat: Gegen Menschen sollte ein solches Mittel nur als allerletztes Mittel der Wahl eingesetzt werden.

Indes: Die Polizei darf jederzeit Pfefferspray, wenn der Einsatz angemessen ist, gegen Menschen einsetzen.

Wirkungsweise von Pfefferspray

Der Wirkstoff im Pfefferspray ist Oleoresin Capsicum (OC). Wer davon an den Augen getroffen wird, kann wenigstens fünf Minuten lang nichts mehr sehen. Ein derart getroffenes Tier wird sofort den Angriff abbrechen und selbst Schutz suchen.

Die Substanz wirkt auf die Schleimhäute und die Bindehaut ein und verursacht dort ein brennendes Gefühl. Wird das Mittel auch noch eingeatmet, was meist der Fall ist, folgt auch noch ein heftiger Hustenreflex.

Fazit

Auch wenn es frei verkäuflich ist, ist Pfefferspray alles andere als harmlos. Nicht ohne Grund gelten derartige Sprays in vielen Ländern als Waffe und sind u.U. dort auch als verboten eingestuft. Deshalb sollte man so etwas tunlichst auch nicht mit ins Ausland nehmen.

Der Gesetzgeber hat bewußt darauf verzichtet, auch dieses Mittel unter Verbot zu stellen oder mit Beschränkungen zu belegen. Es ist dies die einzige und vergleichsweise auch harmloseste Waffe, die man ohne großen Schaden gegen gefährliche Tiere und in Notwehrsituationen auch gegen Menschen einsetzen kann.

Von Peter Wilhelm. Ursprünglich publiziert bei dreibeinblog.de