30. Juli 2015
Tipps zu Pfefferspray im Urlaub
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Der Sommer steht vor der Tür! Und mit ihm beginnt auch wieder die große Reisesaison. Viele Menschen in Deutschland führen zur Selbstverteidigung ein Pfefferspray mit sich. In unserem Land ist das erlaubt, sofern das Spray als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Doch in anderen Ländern gelten andere gesetzliche Bestimmungen, nach denen man sich vor der Reise erkundigen sollte. Darf ich mit Pfefferspray verreisen?
Die Gründe, warum jemand mit seinem Pfefferspray verreisen möchte, sind sehr individuell. Uns erreichen immer wieder Anfragen, welche auf berechtigten Sorgen und Fragen beruhen. In den Medien hört man immer wieder von nächtlichen Übergriffen auf Autobahnraststätten oder auf Campingplätzen, was vor allem Wohnmobil-Urlauber beunruhigt. Andere möchten einfach nur gern ihr vertrautes Pfefferspray im Handgepäck ins Flugzeug mitnehmen. Und wieder andere möchten sich auf ihrer Trekking Tour durch abgelegene Gegenden vor wilden Tieren oder freilaufenden Hunderudeln schützen.
Darf ich Pfefferspray im Flugzeug mitnehmen?
Auf diese Frage gibt es nur eine logische Antwort: Nein, Pfefferspray ist im Flugzeug nicht erlaubt und darf dementsprechend natürlich nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Was aus Gründen der Flugsicherheit auch logisch ist. Gemäß den Richtlinien der IATA, der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung, ist auch die Mitnahme des Pfeffersprays im Frachtgepäck nicht erlaubt. Dies gilt im Übrigen auch für CS-Gas und andere Geräte und Mittel zur Selbstverteidigung. Diese Einschränkungen treffen auch auf Elektroschocker, sogenannte Teaser zu.
Gefährliche Güter dürfen nicht von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck mitgeführt werden, außer wie unten anderweitig angegeben:
- Geräte zum handlungsunfähig machen (Selbstverteidigungsgeräte) wie Tränengas, Muskat- und Pfefferspray usw., die reizende oder handlungsunfähig machende Stoffe enthalten, sind an der Person, im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck verboten.
- Elektroschock-Waffen (z.B. Elektro-Schocker (Teaser), die gefährliche Güter enthalten, wie explosive Stoffe, verdichtete Gase, Lithium-Batterien usw., sind im Handgepäck, im aufgegebenen Gepäck und an der Person verboten.
Generell treffen diese Einschränkungen auf alle Flüge zu. Also selbst bei einem Inlandsflug dürfen Sie kein Pfefferspray oder anderes Abwehrspray mit führen.
Um sicher zu gehen, sollten Sie sich grundsätzlich vor jeder Reise bei Ihrer Fluggesellschaft erkundigen, welche Gegenstände mitgeführt werden dürfen und welche nicht. Viele Airlines schränken die zulässigen Gegenstände nochmals ein.
Darf ich Pfefferspray ins Ausland mitnehmen, wenn ich mit Auto oder Bahn reise?
In diesem Fall gelten andere Regeln als beim Flugverkehr. Hier kommen die gesetzlichen Bestimmungen des Urlaubslandes zum Tragen. Beachten Sie dabei natürlich auch die Regeln und Gesetze der Transitländer, welche Sie auf Ihrer Reise durchqueren müssen! Diese Bestimmungen sind in jedem Land, auch innerhalb der EU, unterschiedlich. Daher sollten Sie vor Antritt der Reise gründlich recherchieren.
In einigen Ländern, wie Italien, darf das Spray nur einen Wirkstoffgehalt bis 10% haben. In anderen Ländern, wie die Schweiz, muss die Giftklasse auf der Dose angegeben sein. In Schweden bedarf es einer Ausnahmegenehmigung der Polizei.
Vor der Reise sollten Sie daher unbedingt aktuelle Informationen einholen. Am einfachsten geht das, indem Sie sich direkt an die Botschaft des Landes in Deutschland wenden oder bei der deutschen Botschaft im Zielland nachfragen. Auch die Konsulate oder Polizeibehörden geben Ihnen gern Auskunft.
Nehmen Sie auf keinen Fall ein Pfefferspray eigenständig über die Grenze mit. Kaufen Sie stattdessen ein zugelassenes Pfefferspray vor Ort, oder lassen Sie sich von uns das Pfefferspray als Paket an die Zieladresse liefern. Beachten Sie jedoch auch hierbei, ob wir das Pfefferspray überhaupt in das Land liefern dürfen. In anderen Ländern kann es sich beim Pfefferspray um eine verbotene Waffe handeln!
Eine Übersicht über die Bestimmungen in EU-Ländern finden Sie auf der Wikipedia Seite über Pfefferspray.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass unsere Tipps keine Rechtsberatung darstellen. Die Angaben können jederzeit veraltet sein.
Und nun wünschen wir Ihnen einen schönen und entspannten Urlaub!